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Allgemein

Auf Basis der bestehenden Dienstleistungsdatenbank wurde eine Eingabemaske entwickelt, mit der Arbeits- und Wegeunfälle erfasst und zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet werden können. 

Zielsetzung ist es, anhand der ausgewerteten Unfallzahlen, geeignete Maßnahmen einzuleiten und so das Risiko eines Arbeits- oder Wegeunfalls für die einzelnen Beschäftigten, Ehrenamtlichen oder sonstigen Personen entsprechend zu verringern. Grundlegende Voraussetzung für den Erfolg dieses Projektes ist die Beteiligung möglichst aller DRK-Gliederungen/Einrichtungen bzw. die möglichst vollständige Erfassung aller Arbeits-/Wegeunfälle im DRK. 

Die Erfassung und Auswertung der Daten erfolgen anonymisiert; alle datenschutzrechtlichen Vorgaben werden eingehalten. 

Warum gibt es die Unfallstatistik in dieser Form?

Die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) stellt dem DRK den Unfallversicherungsschutz kostenfrei zur Verfügung. Im Gegenzug besteht ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, für welche Tätigkeiten und in welchem Umfang dieser Versicherungsschutz genutzt wird.

Da die UVB keine eigene Unfallstatistik mehr in bisher gewohnter Form zur Verfügung stellt, ist es notwendig, dass das DRK die Erfassung von Unfällen eigenständig übernimmt. Eine übergeordnete und einheitliche Unfallstatistik ermöglicht Transparenz, Vergleichbarkeit und belastbare Auswertungen und bildet damit die Grundlage für Prävention, Sicherheit und eine langfristige Absicherung des Versicherungsschutzes.

Was ist die DRK-Unfallstatistik?

Die DRK-Unfallstatistik dient der systematischen Erfassung und Auswertung von Unfällen im Zuständigkeitsbereich des Deutschen Roten Kreuzes. Ziel ist es, Unfallursachen zu analysieren, Präventionsmaßnahmen abzuleiten und gesetzliche sowie interne Dokumentationspflichten zu erfüllen.

Warum ist die Erfassung von Unfällen wichtig?

Die Unfallstatistik hilft dabei: 

  • Unfallhäufigkeiten und -ursachen zu erkennen 

  • Risiken im Arbeits- und Einsatzumfeld zu identifizieren 

  • Präventionsmaßnahmen gezielt zu entwickeln 

  • gesetzliche Meldepflichten zu erfüllen 

  • die Sicherheit von Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und Beteiligten zu erhöhen 

Wer ist zur Eingabe eines Unfalls verpflichtet?

Grundsätzlich sind Unfälle zu erfassen, die: 

  • Mitarbeitende, Ehrenamtliche oder Teilnehmende betreffen 

  • im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für das DRK stehen 
    Die konkrete Verantwortung zur Eingabe kann organisationsintern geregelt sein (z. B. Führungskraft, Sicherheitsbeauftragte Person, Verwaltung). 

Wann sollte die Eingabe erfolgen?

Die Erfassung sollte zeitnah nach dem Unfall erfolgen, um eine möglichst genaue und vollständige Dokumentation sicherzustellen. Es ist jedoch möglich, diese zu einem späteren Zeitpunkt zu melden.

Was tun, wenn nicht alle Informationen vorliegen?

Fehlende Angaben können – sofern möglich – später ergänzt werden. Wichtig ist, dass der Unfall zunächst erfasst wird.

Wer kann bei Unsicherheiten helfen?

Bei Fragen zur Eingabe oder zur Abgrenzung können sich Nutzende an: 

  • zuständige Fachstellen 

  • Sicherheitsbeauftragte 

  • interne Ansprechpartner für Arbeitssicherheit oder Statistik 
    wenden. 

„Es war nur eine Kleinigkeit – muss ich das wirklich eingeben?“

Ja, auch kleinere Unfälle können wichtige Hinweise für die Prävention liefern.

„Der Unfall ist schon länger her – lohnt sich eine Nachmeldung?“

Ja, auch nachträgliche Meldungen sind sinnvoll und tragen zur Vollständigkeit der Statistik bei.