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Hinweis: Sonstige Leistungen bei BG-Kursen

Bei Kursen, die über die Berufsgenossenschaft (BG) abgerechnet werden, sollten sonstige Leistungen (z. B. Übernachtung, Verpflegung oder weitere Zusatzleistungen) derzeit nicht für BG-Anmeldungen angeboten werden.

Empfehlung:
Stellen Sie diese Zusatzleistungen ausschließlich Firmen-Selbstzahlern zur Verfügung.

Hintergrund
Aktuell kann bei BG-Abrechnungen nur die eigentliche Kursgebühr an die Berufsgenossenschaft berechnet werden. Ein automatischer Workflow, der die Rechnung in

  • Kursgebühr an die Berufsgenossenschaft und
  • sonstige Leistungen an die Firma

aufteilt, steht derzeit noch nicht zur Verfügung.

Werden Zusatzleistungen dennoch für BG-Anmeldungen angeboten, können diese nicht automatisch dem korrekten Rechnungsempfänger zugeordnet werden.

Bei Kursen sollte die Buchung von Übernachtung, Verpflegung und anderen Zusatzleistungen derzeit nur für Firmen-Selbstzahler freigegeben werden. Eine automatische Aufteilung der Rechnungsbeträge zwischen Berufsgenossenschaft und Firma ist derzeit noch nicht möglich.