Hinweis: Sonstige Leistungen bei BG-Kursen
Bei Kursen, die über die Berufsgenossenschaft (BG) abgerechnet werden, sollten sonstige Leistungen (z. B. Übernachtung, Verpflegung oder weitere Zusatzleistungen) derzeit nicht für BG-Anmeldungen angeboten werden.
Empfehlung:
Stellen Sie diese Zusatzleistungen ausschließlich Firmen-Selbstzahlern zur Verfügung.
Hintergrund
Aktuell kann bei BG-Abrechnungen nur die eigentliche Kursgebühr an die Berufsgenossenschaft berechnet werden. Ein automatischer Workflow, der die Rechnung in
- Kursgebühr an die Berufsgenossenschaft und
- sonstige Leistungen an die Firma
aufteilt, steht derzeit noch nicht zur Verfügung.
Werden Zusatzleistungen dennoch für BG-Anmeldungen angeboten, können diese nicht automatisch dem korrekten Rechnungsempfänger zugeordnet werden.
Bei Kursen sollte die Buchung von Übernachtung, Verpflegung und anderen Zusatzleistungen derzeit nur für Firmen-Selbstzahler freigegeben werden. Eine automatische Aufteilung der Rechnungsbeträge zwischen Berufsgenossenschaft und Firma ist derzeit noch nicht möglich.