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Rechnungen Stornieren und Gutschriften erstellen

Rechnung stornieren

Wird eine bereits erstellte Rechnung storniert, legt das System automatisch eine Gutschrift über den vollständigen Rechnungsbetrag an.

Gleichzeitig wird der betreffende Teilnehmende im Kurstermin wieder zur Abrechnung freigegeben. Dadurch kann anschließend eine neue Rechnung erstellt werden, beispielsweise wenn zuvor fehlerhafte Daten korrigiert wurden.

Hinweis: Eine Stornierung führt immer zu einer vollständigen Gutschrift der ursprünglichen Rechnung. Eine teilweise Stornierung einzelner Rechnungspositionen ist nicht möglich.

 

Freie Gutschriften erstellen

Über folgende Wege können freie Gutschriften erstellt werden:

  • Aus dem Kurstermin heraus
  • Über das Rechnungsjournal

Aus dem Kurstermin heraus

Hinweis:  Der Rechnungsempfänger der Zusatzrechnung ist identisch mit dem regulären Rechnungsempfänger.

Voraussetzungen: Der Teilnehmer muss als erschienen oder No-Show markiert sein. Die Erstellung der Zusatzrechnung muss vor der regulären Teilnehmerabrechnung erfolgen.

So gehen Sie vor:
Klicken Sie auf den Button „Zusatzrechnung“. Ein neues Fenster wird geöffnet. Wählen Sie bei „Rechnungsart“ den Eintrag „Gutschrift“. Ergänzen Sie den gewünschten Betrag und klicken Sie auf „Übernehmen“, um die Daten ins Rechnungsjournal zu übertragen. Die Buchung erfolgt anschließend im Rahmen des regulären Abrechnungsworkflows.

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Über das Rechnungsjournal

Voraussetzungen: Sie können für jedem beliebigen Rechnungsempfänger eine Gutschrift erstellen.

So gehen Sie vor:
Klicken Sie auf den Button „Freie Rechnung“. Ein neues Fenster wird geöffnet. Wählen Sie bei „Rechnungsart“ den Eintrag „Gutschrift“. geben Sie in der Kundensuche die gewünschten Rechnungsempfänger ein (Firma, TN, AP = Basis sind Ihre Stammdaten). Ergänzen Sie den gewünschten Betrag und klicken Sie auf „Übernehmen“, um die Daten ins Rechnungsjournal zu übertragen. Die Buchung erfolgt anschließend im Rahmen des regulären Abrechnungsworkflows.

Erstellte Gutschriften können nicht storniert werden. Wurde eine Gutschrift versehentlich erstellt, kann der Betrag durch eine entsprechende Rechnung über den gleichen Betrag wieder ausgeglichen werden.