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Abgrenzung der Unfallerfassung

 

Wann ist eine Eingabe in die Unfallstatistik erforderlich?

Eine Eingabe ist erforderlich, wenn: 

  • es zu einem Unfallereignis kommt 

  • ein Personen- oder Sachschaden entstanden ist oder beinahe entstanden wäre 

  • ein Zusammenhang mit einer DRK-Tätigkeit besteht 

Was zählt als Unfall im Sinne der Statistik?

Als Unfall gilt ein zeitlich begrenztes, plötzliches Ereignis, das: 

  • zu einer Verletzung, Gesundheitsbeeinträchtigung oder einem Schaden führt 

  • während einer dienstlichen, ehrenamtlichen oder beauftragten Tätigkeit geschieht 

Müssen auch Beinahe-Unfälle erfasst werden?

Sofern vorgesehen, sollten auch Beinahe-Unfälle dokumentiert werden, da sie wichtige Hinweise auf Gefährdungen liefern – auch wenn kein Schaden eingetreten ist.

Was muss nicht erfasst werden?

Nicht zu erfassen sind z. B.: 

  • Ereignisse ohne Bezug zu einer DRK-Tätigkeit 

  • private Vorfälle außerhalb des dienstlichen oder ehrenamtlichen Kontexts 

  • Erkrankungen ohne Unfallereignis (sofern nicht anders geregelt)