Abgrenzung der Unfallerfassung
Wann ist eine Eingabe in die Unfallstatistik erforderlich?
Eine Eingabe ist erforderlich, wenn:
-
es zu einem Unfallereignis kommt
-
ein Personen- oder Sachschaden entstanden ist oder beinahe entstanden wäre
-
ein Zusammenhang mit einer DRK-Tätigkeit besteht
Was zählt als Unfall im Sinne der Statistik?
Als Unfall gilt ein zeitlich begrenztes, plötzliches Ereignis, das:
-
zu einer Verletzung, Gesundheitsbeeinträchtigung oder einem Schaden führt
-
während einer dienstlichen, ehrenamtlichen oder beauftragten Tätigkeit geschieht
Müssen auch Beinahe-Unfälle erfasst werden?
Sofern vorgesehen, sollten auch Beinahe-Unfälle dokumentiert werden, da sie wichtige Hinweise auf Gefährdungen liefern – auch wenn kein Schaden eingetreten ist.
Was muss nicht erfasst werden?
Nicht zu erfassen sind z. B.:
-
Ereignisse ohne Bezug zu einer DRK-Tätigkeit
-
private Vorfälle außerhalb des dienstlichen oder ehrenamtlichen Kontexts
-
Erkrankungen ohne Unfallereignis (sofern nicht anders geregelt)