Direkt zum Hauptinhalt

Abgrenzung der Unfallerfassung

Wann ist eine Eingabe in die Unfallstatistik erforderlich?

Eine Eingabe ist erforderlich, wenn: 

  • es zu einem Unfallereignis kommt 

  • ein Personen- oder Sachschaden entstanden ist 

  • ein Zusammenhang mit einer DRK-Tätigkeit besteht 

Was zählt als Unfall im Sinne der Statistik?

Als Unfall gilt ein zeitlich begrenztes, plötzliches Ereignis, das: 

  • zu einer Verletzung, Gesundheitsbeeinträchtigung oder einem Schaden (bspw. Beschädigung von medizinischen Hilftsmitteln) führt 

  • während oder auf dem Weg zu einer dienstlichen, ehrenamtlichen oder beauftragten Tätigkeit geschieht 

Was muss nicht erfasst werden?

Nicht zu erfassen sind z. B.: 

  • Ereignisse ohne Bezug zu einer DRK-Tätigkeit 

  • private Vorfälle außerhalb des dienstlichen oder ehrenamtlichen Kontexts 

  • Erkrankungen ohne Unfallereignis (sofern nicht anders geregelt)