Aufschlag Verpflegung und Mischsteuersätze
Ab dem 01.01.2026 gelten für Speisen und Getränke unterschiedliche Umsatzsteuersätze. Daher wurde die Funktion „Verpflegung“ erweitert.
Beim Aufschlag „Verpflegung“ kann ausgewählt werden, wie die Verpflegung steuerlich behandelt werden soll.
Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
| Option | Beschreibung |
|---|---|
| 7 % | gesamte Verpflegung wird mit 7 % versteuert |
| 19 % | gesamte Verpflegung wird mit 19 % versteuert |
| 70/30 | automatische Aufteilung in Speisen und Getränke |
Automatische Aufteilung „70/30“
Bei Auswahl der Option 70/30 wird der Verpflegungsposten automatisch aufgeteilt:
- 70 % des Betrags → Speisen → 7 % Umsatzsteuer
- 30 % des Betrags → Getränke → 19 % Umsatzsteuer
Die Aufteilung erfolgt automatisch:
- auf Rechnungen
- beim Export der Rechnungspositionen
Darstellung im Onlineformular
Für Teilnehmende bleibt die Bedienung unverändert. Im Onlineformular wird weiterhin lediglich die Auswahl: Verpflegung angezeigt. Eine getrennte Auswahl von Speisen und Getränken durch Endverbraucher erfolgt nicht. Die steuerliche Aufteilung erfolgt ausschließlich intern im System.
Beispiel
Verpflegungspauschale: 20,00 €
| Bestandteil | Betrag | Steuer |
|---|---|---|
| Speisen | 14,00 € | 7 % |
| Getränke | 6,00 € | 19 % |
Technische Verarbeitung
Bei Auswahl der Option „70/30“ wird ein einzelner Verpflegungsposten intern in mehrere steuerliche Teilpositionen aufgeteilt.
Beispiel:
Verpflegung 20,00 €
→ 14,00 € Speisen (7 %)
→ 6,00 € Getränke (19 %)
Die Splittung erfolgt automatisiert anhand des fest definierten Verhältnisses 70/30. Dadurch bleiben bestehende Kurs- und Formularstrukturen unverändert, während Rechnungen und Exporte steuerlich korrekt verarbeitet werden können.
Hinweis
Die Auswahl der passenden steuerlichen Behandlung erfolgt eigenverantwortlich durch die Sachbearbeitung.