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Aufschlag Verpflegung und Mischsteuersätze

Ab dem 01.01.2026 gelten für Speisen und Getränke unterschiedliche Umsatzsteuersätze. Daher wurde die Funktion „Verpflegung“ erweitert.

Beim Aufschlag „Verpflegung“ kann ausgewählt werden, wie die Verpflegung steuerlich behandelt werden soll.

Folgende Optionen stehen zur Verfügung:

Option Beschreibung
7 % gesamte Verpflegung wird mit 7 % versteuert
19 % gesamte Verpflegung wird mit 19 % versteuert
70/30 automatische Aufteilung in Speisen und Getränke
 
Automatische Aufteilung „70/30“

Bei Auswahl der Option 70/30 wird der Verpflegungsposten automatisch aufgeteilt:

  • 70 % des Betrags → Speisen → 7 % Umsatzsteuer
  • 30 % des Betrags → Getränke → 19 % Umsatzsteuer

Die Aufteilung erfolgt automatisch:

  • auf Rechnungen
  • beim Export der Rechnungspositionen
 
Darstellung im Onlineformular

Für Teilnehmende bleibt die Bedienung unverändert. Im Onlineformular wird weiterhin lediglich die Auswahl: Verpflegung angezeigt. Eine getrennte Auswahl von Speisen und Getränken durch Endverbraucher erfolgt nicht. Die steuerliche Aufteilung erfolgt ausschließlich intern im System.

 
Beispiel

Verpflegungspauschale: 20,00 €

Bestandteil Betrag Steuer
Speisen 14,00 € 7 %
Getränke 6,00 € 19 %

 

Technische Verarbeitung

Bei Auswahl der Option „70/30“ wird ein einzelner Verpflegungsposten intern in mehrere steuerliche Teilpositionen aufgeteilt.

Beispiel:

Verpflegung 20,00 €

→ 14,00 € Speisen (7 %)
→ 6,00 € Getränke (19 %)

Die Splittung erfolgt automatisiert anhand des fest definierten Verhältnisses 70/30. Dadurch bleiben bestehende Kurs- und Formularstrukturen unverändert, während Rechnungen und Exporte steuerlich korrekt verarbeitet werden können.

Hinweis

Die Auswahl der passenden steuerlichen Behandlung erfolgt eigenverantwortlich durch die Sachbearbeitung.