Hinweis zur Ansprechperson in den Rechnungsdetails
Die einer Rechnung zugeordnete Ansprechperson (AP) wird bei der Rechnungserstellung festgeschrieben und über ihre eindeutige ID gespeichert.
Wird diese Ansprechperson später im Rahmen eines Dublettenabgleichs mit einer anderen Ansprechperson zusammengeführt, kann die ursprünglich gespeicherte ID nicht mehr dem bisherigen Klarnamen zugeordnet werden. In den Rechnungsdetails wird die Ansprechperson in diesem Fall nur noch als Nummer (ID) anstelle des Namens angezeigt.