Unterschied zwischen Spendern und Fördermitgliedern
In der Mitgliederverwaltung (FMV) wird bei jeder Person oder Organisation zwischen zwei verschiedenen Arten der finanziellen Unterstützung unterschieden:
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Fördermitgliedschaft (regelmäßige Beiträge)
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Spende (einmalige Zuwendungen)
Diese Unterscheidung ist zentral für die korrekte Verwaltung, statistische Auswertung und Erstellung von Zuwendungsbescheinigungen.
Fördermitglieder
Fördermitglieder sind Personen oder Organisationen, die Ihre Arbeit durch regelmäßige Beiträge unterstützen. Die wichtigsten Merkmale:
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Beiträge erfolgen z. B. monatlich, vierteljährlich oder jährlich.
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Die Beziehung wird in der Software als Mitgliedsbeziehung "Mitgliedschaft" geführt.
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Beitragshöhe, Startdatum und Intervall werden dokumentiert.
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Die Mitgliedschaft kann aktiv oder beendet sein.
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Beiträge werden in Statistiken separat als Mitgliedsbeiträge ausgewertet.
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In der Zuwendungsbescheinigung werden diese Beträge als Mitgliedsbeiträge ausgewiesen.
Spender
Spender leisten einmalige oder unregelmäßige finanzielle Zuwendungen, ohne dass eine Mitgliedschaft besteht oder notwendig ist.
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Spenden erfolgen unabhängig von einer Fördermitgliedschaft.
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In der Software wird dafür eine eigene Spendenbeziehung "Spenden" angelegt.
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Jede Spende wird einzeln erfasst und einem bestimmten Zweck oder Anlass zugeordnet.
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In der Statistik werden Spenden separat von Mitgliedsbeiträgen ausgewertet.
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In der Zuwendungsbescheinigung erscheinen diese Beträge unter Spenden.
Kombination: Fördermitglied und Spender
Ein Datensatz (Person oder Organisation) kann gleichzeitig Fördermitglied und Spender sein. Zum Beispiel:
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Eine Person zahlt monatlich einen festen Mitgliedsbeitrag,
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und spendet zusätzlich für eine bestimmte Aktion.
In diesem Fall werden in der Software zwei Beziehungen separat geführt:
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eine Mitgliedsbeziehung für die regelmäßigen Beiträge,
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und eine Spendenbeziehung für die Einzelspenden.
Wichtig:
Diese Trennung ist notwendig, damit:
Beiträge und Spenden korrekt in den Statistiken erscheinen,
Zuwendungsbescheinigungen rechtskonform erstellt werden können (Unterscheidung nach §10b EStG).