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Verarbeitung eines Beitrags nach Klärung der Rücklastschrift

Nachdem der Grund für die Rücklastschrift (RLS) geklärt wurde, können Sie den Beitrag korrekt nacherfassen und einziehen. 

Vorgehensweise:

1. Zunächst entfernen Sie den Beitragsstopp. So stellen Sie sicher, dass das Mitglied ab sofort wieder am Lastschriftverfahren teilnehmen kann und künftig wieder automatisch offenen Posten erzeugt werden bei Fälligkeit.

2.  Belassen Sie die ursprünglichen Eintragungen zur RLS in der Beitragshistorie! Sie erzeugen für den nachträglichen Einzug einen neuen Posten.

Klicken Sie im Abschnitt Beitragshistorie auf das grüne Plus.

      • Erfassen Sie einen neuen offenen Posten mit folgenden Angaben:

        • Fälligkeit: Heutiges Datum oder zurückliegendes Datum

        • Zahlungsform: Lastschrift

        • Wertstellungsdatum: freilassen

        • Bezahlstatus: offen (automatischer Einzug)

        • Verwendungszweck: Jahresbeitrag [bei Jahreszahlern, Monatszahlern etc. anpassen]

      • Speichern Sie den Eintrag.

Es erscheint nun ein neuer offener Posten in der Beitragshistorie. Der neu angelegte offene Posten wird automatisch in die aktuelle SEPA-Datei übernommen.