Dublettenabgleich
Als mögliche Dublette werden ausschließlich die Datensätze innerhalb des Gebietes eines Mandanten erkannt,
auf die alle Merkmale zutreffen. (Siehe Anzeige am betreffenden Button)
Name & Adresse
• der volle Nachname
• erster Buchstabe des Vornamens
• die volle PLZ
• erste 5 Buchstaben der Straße
• erster Buchstabe des Ortes
Name & Geburtsdatum
• der volle Nachname
• erster Buchstabe des Vornamens
• gesamtes Geburtsdatum
Firmenname & Adresse
• die volle Firma/Org
• die volle PLZ
• erste 5 Buchstaben der Straße
• erster Buchstabe des Ortes
• erster Buchstabe von Firma/Org 2
Markieren Sie die zusammenzuführenden Datensätzen.
Hinweis:
Wenn ein Datensatz mal Teil einer Dublette war und man diese als "Dublette nicht mehr anzeigen" markiert hat, kann es sein, dass ein Update durch einen Webservice die Information verwirft. Der Datensatz kann dann erneut als Dublette eingestuft werden.