Dublettenabgleich
Als mögliche Dublette werden ausschließlich die Datensätze innerhalb des Gebietes eines Mandanten erkannt,
auf die alle Merkmale zutreffen. (Siehe Anzeige am betreffenden Button)
Name & Adresse
• der volle Nachname
• erster Buchstabe des Vornamens
• die volle PLZ
• erste 5 Buchstaben der Straße
• erster Buchstabe des Ortes
Name & Geburtsdatum
• der volle Nachname
• erster Buchstabe des Vornamens
• gesamtes Geburtsdatum
Firmenname & Adresse
• die volle Firma/Org
• die volle PLZ
• erste 5 Buchstaben der Straße
• erster Buchstabe des Ortes
• erster Buchstabe von Firma/Org 2
Markieren Sie die zusammenzuführenden Datensätzen.
Hinweis:
Wenn ein Datensatz mal Teil einer Dublette war und man diese als "Dublette nicht mehr anzeigen" markiert hat, kann es sein, dass ein Update durch einen Webservice die Information verwirft. Der Datensatz kann dann erneut als Dublette eingestuft werden.
Führen Sie regelmäßig einen Dublettenabgleich Ihrer Kundendaten durch um dauerhafte Dopplungen an Kundendatensätzen zu vermeiden.
Dubletten lassen sich aufgrund von abweichenden Schreibweisen z.B. bei Onlineanmeldungen nicht vermeiden, so dass regelmäßig der Dublettenabgleich durchzuführen ist.
Über das Auge, gelangen Sie in die Kundendatenmaske des Kunden um diesen im Detail zu prüfen.
Um Dubletten zusammenzuführen, setzen Sie die Häkchen in der Checkbox und führen Datensätze mit der Funktion „Dubletten mit Vorschau zusammenführen“ zusammen. In einem Vorschaufenster werden nun diese Datensätze nebeneinander angezeigt. Durch klicken auf die zu übernehmenden Daten (Zieldatensatz verfärbt sich grün) werden die Daten angezeigt, die die Zusammenführung ausführen wird. Bestätigung mit „Zusammenführen“.
Datensätze, die nicht zusammengeführt werden sollen, werden angehakt und über die Funktion „Dubletten nicht mehr anzeigen“ ausgeblendet.
Dubletten entstehen durch abweichende Schreibweisen. An folgenden Stellen erfolgt automatisch ein Dublettenabgleich (dabei wird geprüft, ob bereits ein Datensatz mit denselben Daten vorhanden ist, und ordnet diesen gegebenenfalls zu):
- Onlineanmeldung
- Eingaben via Reservierungslink
Die Erkennung und Zusammenführung von Personendatensätzen ist nur möglich, wenn die betroffenen Personen derselben Firma zugeordnet sind. Sind unterschiedliche Firmenzuordnungen vorhanden, muss zunächst die Firmenzuordnung vereinheitlicht werden – beispielsweise durch das Zusammenführen der Firmendubletten. Erst danach kann die Zusammenführung der Personendatensätze innerhalb der Firma erfolgen.
