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Kriterien Dublettenabgleich

Die Erkennung und Zusammenführung von Personendatensätzen ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Eine Zusammenführung ist nur möglich, wenn die betroffenen Personen derselben Firma zugeordnet sind.

Bestehen unterschiedliche Firmenzuordnungen, müssen diese zunächst vereinheitlicht werden – beispielsweise durch das Zusammenführen entsprechender Firmendubletten. Erst im Anschluss kann die Zusammenführung der Personendatensätze innerhalb der Firma erfolgen.

Als mögliche Dublette werden alle Datensätze aus allen Modulen herangezogen auf die folgende Merkmale zutreffen:

Name & Adresse
der volle Nachname
erster Buchstabe des Vornamens
die volle PLZ
erste 5 Buchstaben der Straße
erster Buchstabe des Ortes

Name & Geburtsdatum
der volle Nachname
erster Buchstabe des Vornamens
gesamtes Geburtsdatum 

Firmenname & Adresse
die volle Firma/Org
die volle PLZ
erste 5 Buchstaben der Straße
erster Buchstabe des Ortes
erster Buchstabe von Firma/Org 2