Kriterien Dublettenabgleich
Die Erkennung und Zusammenführung von Personendatensätzen ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Eine Zusammenführung ist nur möglich, wenn die betroffenen Personen derselben Firma zugeordnet sind.
Bestehen unterschiedliche Firmenzuordnungen, müssen diese zunächst vereinheitlicht werden – beispielsweise durch das Zusammenführen entsprechender Firmendubletten. Erst im Anschluss kann die Zusammenführung der Personendatensätze innerhalb der Firma erfolgen.
Als mögliche Dublette werden alle Datensätze aus allen Modulen herangezogen auf die folgende Merkmale zutreffen:
Name & Adresse
• der volle Nachname
• erster Buchstabe des Vornamens
• die volle PLZ
• erste 5 Buchstaben der Straße
• erster Buchstabe des Ortes
Name & Geburtsdatum
• der volle Nachname
• erster Buchstabe des Vornamens
• gesamtes Geburtsdatum
Firmenname & Adresse
• die volle Firma/Org
• die volle PLZ
• erste 5 Buchstaben der Straße
• erster Buchstabe des Ortes
• erster Buchstabe von Firma/Org 2