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Grenzen des Dublettenabgleichs

Der automatische Dublettenabgleich basiert auf fest definierten Kriterien (z. B. Name, Adresse). In der Praxis kann es daher vorkommen, dass Dubletten vom System nicht erkannt werden.

Dies betrifft insbesondere Fälle mit abweichenden Schreibweisen, z. B.:

  • unterschiedliche Firmennamen (z. B. „Muster GmbH“ vs. „Muster GmbH & Co. KG“)
  • Schreibfehler oder Abkürzungen
  • variierende Angaben bei Adress- oder Kontaktdaten

In solchen Fällen empfiehlt es sich, zusätzlich eine manuelle Sichtprüfung vorzunehmen, z. B. über die Firmenliste. Dadurch können potenzielle Dubletten identifiziert werden, die der automatische Abgleich nicht erfasst. Erkennen Sie anhand Ihrer Fachkenntnis eine Dublette, können Sie das System gezielt unterstützen:

    • Öffnen Sie einen der betroffenen Datensätze, indem Sie auf die Zeile in der Liste klicken.
    • Passen Sie die relevanten Felder (z. B. die Schreibweise des Namens) so an, dass die Übereinstimmung zwischen den Datensätzen gegeben ist.

    Sobald die Kriterien ausreichend übereinstimmen, erkennt das System die Dublette automatisch. Anschließend (spätestens am Folgetag) können Sie diese über den Menüpunkt „Dublettenabgleich“ zusammenführen.